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Arten von Spielmanipulation


Grundsätzlich sind zwei Arten von Spielmanipulation zu unterscheiden: Die rein sportbezogene und die wettbezogene Manipulation.

Bei der sportbezogenen Manipulation geht es um die wettbewerbswidrige Einflussnahme auf den Verlauf bzw. den Ausgang eines sportlichen Wettbewerbs zugunsten des Gegners, um sich oder anderen einen Vorteil zu verschaffen (z.B. absichtliche Fehlschläge, um die Team-Platzierung an einem Spieltag zu beeinflussen). Ausgenommen sind Handlungen, mit denen ausschließlich ein spielbezogener sportlicher Vorteil angestrebt wird (z.B. Ball „freiputzen“, vorsätzliches Stören eines Gegners). Diese werden umgehend vom eingesetzten Schiedsgericht geahndet.

Die Motive für eine sportbezogene Manipulation können sportlicher Natur (z.B. Aufstieg, Nichtabstieg, Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb) oder auch finanzieller Natur sein. Es besteht jedoch kein Bezug zu einer Wette.

Rein sportbezogene Spielmanipulationen stellen jedoch nicht das größte Problem dar. Die potentiell größere Gefahr kommt aus der Welt der kommerziellen Sportwetten. Sie geht von Netzwerken organisierter Kriminalität außerhalb unseres Sportes aus, die versuchen, Spieler*innen, Schiedsrichter*innen, Trainer*innen/Betreuer*innen oder Funktionäre*innen dazu zu bringen, Wettkämpfe zu manipulieren, um damit auf dem Wettmarkt Gewinne zu erzielen. Hierfür nehmen sie all diejenigen ins Visier, die den Verlauf eines Wettkampfes direkt oder indirekt beeinflussen können, und üben zum Teil erheblichen Druck auf diese Personen aus. Eine derartige Einflussnahme auf den Verlauf bzw. den Ausgang eines Wettkampfs, um Gewinne mit entsprechend getätigten Wetteinsätzen zu erzielen, wird als wettbezogene Manipulation bezeichnet und ist als Sportwettbetrug nach § 265c StGB strafbar.


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